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Gerichtsvollzieheranwärter/in (w/m/d)

Einsatz­dienststelle(n)

Amtsgericht Ludwigslust
Käthe-Kollwitz-Straße 35
19288 Ludwigslust
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Amtsgericht Wismar
Vor dem Fürstenhof 1
23966 Wismar
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Anzahl Stellen
3
Bewerbung bis
27.05.2026
Arbeitsbeginn
ab 01.12.2026
Beschäftigungs­dauer
befristet bis zum 31.05.2028 (Vorbereitungsdienst). Im Anschluss ist voraussichtlich eine unbefristete Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst vorgesehen.
Arbeitszeit
Vollzeit
Besoldung/ Entgeltgruppe
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und Übernahme in den Gerichtsvollzieherdienst: BesGr A 8 LBesG M-V
Ansprech­person(en)
Job-ID
1999

Zum 01.12.2026 sollen drei Anwärter/-innen für den Vorbereitungsdienst zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher zugelassen werden.

Der Vorbereitungsdienst wird grundsätzlich im aktuellen Dienst- bzw. Angestelltenverhältnis unter Beibehaltung der aktuellen Dienstbezüge bzw. Eingruppierung absolviert.

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt am Amtsgericht Wismar oder am Amtsgericht Ludwigslust.
Die fachtheoretischen Lehrgänge werden am Amtsgericht Hannover durchgeführt.

Bei erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ist ein voraussichtlicher Einsatz am Amtsgericht Wismar oder am Amtsgerichts Ludwigslust vorgesehen.

  • Ihre Aufgaben

    Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz, die als Vollstreckungsorgan für die zwangsweise Vollstreckung von Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln sowie für die förmliche Zustellung von Schriftstücken zuständig sind. Sie werden im Auftrag der Gläubiger tätig.

    Zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören insbesondere:

    • Pfändung beweglicher Vermögensgegenstände,
    • Versteigerung von Pfandgegenständen,
    • Einholung der Vermögensauskunft bei dem Schuldner,
    • Herausgabevollstreckung,
    • Kindeswegnahmen,
    • Zustellung von Urteilen und Beschlüssen.

    Der 18-monatige Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Dezember 2026. Für bestimmte Bewerber/-innen beginnt der Vorbereitungsdienst mit einem Einführungslehrgang, der bis zu 6 Monate dauern kann (hierzu mehr unter Anforderungsprofil). 

    Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:

    1. Einführungslehrgang - bis zu 6 Monate
    2. Berufspraxis I - 2 Monate
    3. Lehrgang I - 4 Monate
    4. Berufspraxis II - 4 Monate
    5. Lehrgang II - 4 Monate
    6. Berufspraxis III - 4 Monate 

    In einem ggf. stattfindenden Einführungslehrgang wird ein Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz unter besonderer Berücksichtigung der späteren Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst gegeben.

    In den berufspraktischen Abschnitten werden Sie umfassend durch eine Gerichtsvollzieherin / einen Gerichtsvollzieher an dem jeweiligen Ausbildungsgericht im Innen- und Außendienstes des Gerichtsvollzieherdienstes ausgebildet. 

    In den fachtheoretischen Lehrgängen werden tiefgreifende Kenntnisse des 

    • Vollstreckungs-, 
    • Zustellungs- und Kostenrechts, 
    • der Insolvenzordnung und 
    • der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung sowie der Gerichtsvollzieherordnung 

    vermittelt.

    Darüber wird Ihnen ein Grundverständnis der Rechtsordnung, insbesondere hinsichtlich

    • des bürgerlichen Rechts, des Handles- und Gesellschaftsrechts, 
    • des Wechsel- und Scheckrechts, 
    • der Zivilprozessordnung, 
    • der Gerichtsverfassung, 
    • sowie Kenntnisse in Büroorganisation, der Kommunikation und Konfliktbewältigung vermittelt. 

    näher gebracht.

    Außerdem erhalten Sie einen Überblick über das Steuer,- Abgaben- und Arbeitsrecht.

    Im letzten Ausbildungsabschnitt (Berufspraxis III) ist die eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsvollzieheraufgaben im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages vorgesehen. 

  • Ihr Profil

    Für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst kommen Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum Gerichtsvollzieherdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gerichtsvollzieher Ausbildungs- und Prüfungsordnung - GVZAPO M-V) vom 29.05.2002 erfüllen. Danach kann zur Ausbildung zugelassen werden, wer:

    1.  a) als Beamter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt in der Justiz tätig ist oder

         b) die Justizfachangestelltenprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Justizfachangestellten/zum Justizfachangestellten vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 195) bestanden hat und über eine dreijährige Berufserfahrung verfügt oder

         c) eine sonstige dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und über eine dreijährige Berufserfahrung verfügt und

    2. nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für den Gerichtsvollzieherdienst geeignet erscheint,

    3. das 37. Lebensjahr nicht überschritten hat und

    4. den besonderen körperlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes gewachsen ist und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

    Für nach Nr. 1 c) Zugelassene ist vor der 18-monatigen Gerichtsvollzieherausbildung die Absolvierung eines 6-monatigen Einführungslehrgangs vorgesehen, der Einblick in die verschiedenen Bereiche der Justiz unter besonderer Berücksichtigung der späteren Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst geben soll. Die Einstellung dieser Bewerberinnen und Bewerber kann daher zu einem entsprechend früheren Zeitpunkt erfolgen. Im Einzelfall kann der Präsident des Oberlandesgerichts die Dauer des Einführungslehrgangs verkürzen oder die Bewerberin bzw. den Bewerber insgesamt von der Teilnahme befreien.

  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Der Bewerbung ist eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse unter Angabe der Art und Höhe etwaiger Verbindlichkeiten beizufügen.

    Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

    Wir möchten Sie bitten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte zu erklären.

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Datenschutzhinweise

    Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

    Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

  • Ansprechperson(en)

    Herr Jesche
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung und Ablauf des Vorbereitungsdienstes

    Tel.: 0381 331210
    E-Mail: Personal.Olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock

    Frau Kuhn
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung und Ablauf des Vorbereitungsdienstes

    Tel.: 0381 331156
    E-Mail: Personal.Olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock

    Frau Rostek
    Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung und Ablauf des Vorbereitungsdienstes

    Tel.: 0381 331155
    E-Mail: Personal.Olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de
    Behörde: Oberlandesgericht Rostock

  • Lage der Einsatzdienststelle(n)