Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Ministerium für Finanzen und Digitalisierung M-V gern auf folgendem Weg entgegen:
-
Online-Bewerbung
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsverfahren in der Stellenausschreibung.
Ihre Daten werden erst nach Ihrer Bestätigung ("Absenden") an uns übermittelt. Sollten Sie das Browser-Fenster schließen, ohne Ihre Daten an uns zu übermitteln, gehen Ihre Eingaben leider verloren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wir möchten Sie bitten, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Um das Verfahren zu beschleunigen, bitten wir diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch, die für die Bewerbung relevanten Unterlagen der Bewerbung selbst beizufügen.
Ihren Onlinebewerbungsunterlagen fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die persönlichen Anforderungen erfüllen und über die geforderten Kenntnisse verfügen. Für die unter dem Punkt "Ihr Profil" /"Sie verfügen über:" genannten Anstriche gilt, dass im Falle des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite derZentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Vorausgesetzt werden nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER); wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerbende legen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat/Nachweis vor.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. qualifiziertes Arbeitszeugnis zu berücksichtigen. Bitte legen Sie diese den Bewerbungsunterlagen und ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse/Leistungsbewertungen bei.
Bewerberinnen bzw. Bewerber, welche über eine darüber hinausgehende als in den fachlichen Voraussetzungen geforderte Qualifikation verfügen, werden im Auswahlverfahren in der ersten Stufe zunächst nicht weiter in das Auswahlverfahren miteinbezogen.
Erst wenn im Ergebnis der Vorauswahl und der durchgeführten Vorstellungsgespräche kein/e geeigneter Bewerber/in gefunden wird, kann die weitere Personalauswahl in einer zweiten Stufe mit dem Kreis der überqualifizierten Bewerberinnen bzw. Bewerber fortgeführt werden.
Sofern die bestgeeignete Bewerberin bzw. der bestgeeignete Bewerber in einem Beamtenverhältnis steht, erfolgt die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle im Wege der Abordnung.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Eine verbindliche Zusage zur befristeten Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann der im Auswahlverfahren festgestellten bestgeeigneten Bewerberin bzw. dem bestgeeigneten Bewerber erst zu dem Zeitpunkt erteilt werden, wenn der tatsächliche Beginn der Elternzeit verbindlich feststeht. Die Zusage erfolgt mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit tatsächlich beginnt.
Datenschutzhinweise